Reisebedingungen von TRANS-WORLD (GROENLO - NL)Zutreffend für alle Buchungen vom Datum der Eintragung in das Handelsregister der “Kamer van Koophandel Oost-Brabant” ab 24 März 2000 (ab 01-01-2002 für ein Gulden zu lesen 0,45 Euro). ANMELDUNG
BEZAHLUNG UND BESTÄTIGUNG
REISEBETRAG Die veröffentlichte/publizierte Reisesumme setzt sich zusammen aus Preisen und Kursen von Hotels, Flügen usw., sowie sie bei TRANS-WORLD bekannt waren bei Drucklegung des Jahresprogramms. Wenn sich die Preise, Kurse und Steuern bedeutend ändern sollten, behält sich TRANS-WORLD das Recht vor die Reisesumme zu erhöhen. Sie bekommen hierüber so bald wie möglich Bericht, spätestens 14 Tage vor der Abreise. Wenn die Erhöhung mehr beträgt als 15% der Reisesumme oder € 112.50, können Sie die Reise kostenlos annulieren. EINSCHLIEßLICH / AUSSCHLIEßLICH Auf der Teilnahmebestätigung wird aufgeführt welche Dienste in der Reisesumme inbegriffen sind. Diese Bedingungen sind für beide Parteien verbindlich. Die unten genannten Kosten der verschiedenen Dienste und Leistungen sind nicht in der Reisesumme enthalten:
Es ist empfehlenswert, eine Annulierungsversicherung abzuschliessen. ANNULIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER (KUNDE) Die Annulierung durch den Auftraggeber (Kunde) ist nur per Einschreiben möglich. Das Datum des Poststempels gilt als Annulierungsdatum. Wenn eine Reise annuliert wird, gelten die nachfolgenden Annulierungskosten:
Die gesamten Annulierungskosten können nicht niedriger sein als die Kosten, die TRANS-WORLD von anderen berechnet worden sind, mit einem Zuschlag von € 22,50 an Bearbeitungskosten. Eine Änderung in der Originalbuchung (wie Bestimmung; Person usw) ist möglich bis 6 Wochen vor der Abreise und kostet € 22,50 für Bearbeitungskosten + eventuelle Kommunikationskosten und weitere von Anderen schon geforderten Kosten. ANNULERUNG DURCH DIE REISORGANISATION (TRANS-WORLD) Das Stattfinden aller Reisen ist im Prinzip abhängig von einer mindest Teilnehmerzahl. Etwa sechs doch spätestens vier Wochen vor der Abreise wird die Reiseorganisation dem Kunden eine Annulierung wegen zu geringer Teilnehmerzahl mitteilen und gleichzeitig die Reisesumme zurückzahlen. Wenn von der Reiseorganisation nicht erwartet werden kann, dass das Programm durchführbar ist wegen einer höherer Gewalt wie zum Beispiel Streik, Krieg, politische Unruhen, Knappheit, Naturunheil, usw., kann die Reise bis zu jedem Moment vor der Abreise annuliert werden. In diesem Fall wird die gesamte Reisesumme zurückgezahlt. Wenn diese Situation während der Reise eintritt ist die Organisation verpflichtet, für eine sichere Rückreise der Reisenden zu sorgen. Anspruch auf Rückzahlung des nicht absolvierten Teils der Reise besteht nur, wenn die Reiseorganisation Kosten spart durch die Annulierung. VERANTWORTLICHKEIT DER REISEORGANISATION TRANS-WOLD ist haftbar, wenn die Reise nicht entsprechend der Schilderung im Prospekt oder der Information vollzogen wird. Ob das Programm richtig durchgeführt wird, wird zu den Gebräuchen, Beschränkungen und Gewohnheiten des Landes, in dem die Reise stattfindet und zu der Höhe der Reisesumme in Beziehung gesetzt. TRANS-WORLD ist nicht verantwortlich für Schäden, die dem Teilnehmer zugeschrieben werden müssen; zum Beispiel wenn die Gesetze des Reiselandes nicht beachtet werden, wenn der Reisenden physisch versagt oder wenn Reisedokumente nicht stimmen. Die Verantwortlichkeit des Reisorganisators ist in allen Fällen beschränkt auf die dreifache Höhe der Reisesumme. VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN Der Reisende ist verpflichtet:
Ein Teilnehmer, der andere Teilnehmer belästigt, kann durch die Reiseleitung von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden. Alle Kosten für die Ausschliessung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Rückzahlung der gesamen Reisesumme oder eines Teils davon ist nur möglich, wenn den Teilnehmer im Falle der Ausschliessung keinen Tadel trifft. Falls ein Reisender während der Reise eine andere als die vorgeschriebene Route wählt oder sich der Begleitung entzieht, und deshalb nicht zur richtiger Zeit zum Transport/Transfer anwesend ist, gehen die finanziellen Folgen zu seinen Lasten. BESCHWERDE Eventuelle Beschwerden müssen sofort vor Ort mit der Reiseleitung besprochen werden. Wenn es keine Lösung gibt, ist eine schriftliche Beschwerde mit Begründung an Trans-World innerhalb eines Monats nach der ursprünglichen Rückkehr zu richten. Wenn die Beschwerde nicht rechtzeitig oder nicht zur Zufriedenheit behandelt worden ist, ist es möglich die Beschwerde der Reisekonfliktskommission oder dem Gericht vorzulegen. Diese sprechen ein für beide Parteien verbindliches Urteil. TRANS-WORLD; Het Blik 95; 7141TE GROENLO Ben van der Velden.
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